Haus und Scheidung: ein lösbares Problem
Terminhotline
Wichtige Fragen zu Ihrer Immobilie
Klarheit durch Beratung
Eine Scheidung kann für beide Eheleute existenzdrohend werden, wenn es um Haus und Restschulden geht. In einem 1-2 stündigen Erstberatungsgespräch zeigen wir Ihnen verschiedene Lösungsansätze auf. Wir geben Ihnen Entscheidungshilfen für jetzt und für Ihre Zukunft.
Unser Scheidungsnetzwerk wurde im gesamten Bundesgebiet gegründet. Wir haben uns auf das Thema Haus – Schulden spezialisiert. Wir bestehen aus Anwälten, Steuerberater und Trennungsberater, auf Wunsch können wir weitere Fachleute hinzuziehen.
Welche Auswirkung hat der Unterhalt auf Ihre Hausfinanzierung?
In einem unverbindlichen Informationsgespräch erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihrer Unterhaltssituation.
Kann ich mir die Immobilienfinanzierung nach der Scheidung noch leisten?
Anhand verschiedener Modellberechnung bieten wir mehr Planungssicherheit für Ihre Zukunft.
Kann ich das Haus in der Zukunft halten?
Unterhaltsrecht, Steuerklassenänderung, evtl. Kreditraten führen zu einem verringertem zur Verfügung stehenden Einkommen – Wir bieten Ihnen im Vorfeld dazu verschiedene Modellberechnungen. Das bedeutet für Sie, mehr Planungssicherheit.
Muss ich das Haus verkaufen?
Ein Notverkauf der Immobilie kann zu hohen Bankgebühren führen, durch eine vorzeitige Kreditrückzahlung entstehen Kosten in bis zu fünfstelliger Höhe. Wir bieten verschiedene Lösungswege an, um hohe Gebühren zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Ist ein weiterer Kredit möglich, wenn ich meinen Partner auszahlen muss?
Wir bieten Vergleiche verschiedener Hypothekendarlehen. In einer Scheidungsphase ist durch eine strenge Bonitätsprüfung der Banken die Kreditvergabe schwierig. Es führen schon kleine Unterschiede von wenigen Prozentpunkten nach dem Komma zu hohem Kostenersparnis – oft bis zu einem vierstelligen Bereich –
Haben Sie noch wichtige Fragen zum Thema Haus und Scheidung?
Wir unterstützen Sie bei außergerichtlichen Lösungen und stehen Ihnen auch bei streitigen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
Was Sie wissen müssen Gesetzliche Grundlagen im Familienrecht
Bereits mit dem ersten Tag der Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen (§ 1361 BGB). Daraus resultiert für den Trennungsprozess eine gewisse wirtschaftliche Dynamik.
Durch den Auszug aus der gemeinsamen Immobilie entstehen für den einen Partner wirtschaftliche Wechselwirkungen. Es entsteht für den in der Immobilie verbliebenen Partner ein sogenannter Wohnvorteil, der sein Einkommen rechnerisch erhöht (z. B. Ziffer 5 der „Unterhaltrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland“). Der Andere hat höhere Ausgaben durch Mietzahlungen.
Für den Fall:
– es besteht noch Klärungsbedarf bei den Unterhaltsleistungen
– Ihr Gesamteinkommen ist zu niedrig
– Sie können die Scheidung wirtschaftlich nicht bewältigen
– Sie können sich die Scheidung oder keinen Anwalt leisten
Wir zeigen Ihnen hierzu im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs die Möglichkeiten auf, inwieweit Sie staatliche Hilfen beanspruchen können.
Unverbindliche Erstberatung bundesweit
Sie leben in einer familiären Konfliktsituation oder in einer Trennung?
Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Erstberatung von 1- 2 Stunden. Bei Erteilung eines Scheidungsmandats ist die Erstberatung kostenlos.
In einem kurzen kostenlosen telefonischen Informationsgespräch können wir Ihnen kurzfristig Termine anbieten. Unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren unter 0911 / 27 411 511.
Expertentipp – Fristen beachten
Im Trennungsjahr können sich aufgrund des Steuerklassenwechsels die Unterhaltsleistungen stark verändern. Dies kann die Hausfinanzierung erheblich beeinflussen, ein baldiges Handeln ist mit unserer Unterstützung erforderlich.
INFORMIEREN SIE SICH JETZT !